Finanzierung

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Finanzierung sind Direktkredite, auch bekannt als Nachrangdarlehen. Dabei handelt es sich um Ersatz-Eigenkapital, das von Mitgliedern unserer Gemeinschaft und vielen Unterstützer_innen bereitgestellt wird. Diese Direktkredite spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung unseres Projekts. Je mehr Geld wir einsammeln können und je niedriger die Zinsen für die Direktkredite sind, desto sozial verträglicher können wir neuen Wohnraum schaffen und anbieten.

Unser Eigenkapital ist der Grundstein, um weitere Kredite von Förderbanken und Privatbanken zu erhalten. Für die geförderten Wohnungen nutzen wir Gelder aus dem Landesprogramm Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau – MW30. Zusätzlich setzen wir auf Förderkredite für energiesparendes und ökologisches Bauen von der KfW-Bank. Den Rest der Gesamtsumme beziehen wir von einer privaten Bank, über die auch alle Kreditgeschäfte geregelt werden.

Wir sind uns bewusst, dass ein Projekt wie unseres mit vielen Risiken verbunden ist. Daher ist es wichtig, dass potenzielle Direktkreditgeber_innen verstehen, dass sie durch die Vereinbarung im Direktkredit-Vertrag als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung in Höhe der Darlehenssumme sowie der Zinsen tragen. Dies bedeutet, dass im Falle von finanziellen Schwierigkeiten die Rückzahlung ihrer Darlehen erst nach anderen Gläubigern erfolgt, im schlimmsten Falle ist gar ein Totalverlust möglich. Deshalb möchten wir das Risiko auf viele einzelne Personen verteilen und suchen viele Menschen, die ihr Geld bei uns anlegen.
Direktkredite bieten die Möglichkeit einer sinnvollen, sozialen und nachhaltigen Geldanlage.

Wir bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Geld für einen sozialen Zweck „arbeitet“: Wir spekulieren nicht mit Wohn- und Gewerberaum, sondern stellen ihn zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung. Bei uns können Sie jederzeit vorbeischauen, um zu sehen, was Ihr Geld gerade bewirkt. Langfristig können wir mit Ihrer Unterstützung auch neue Projekte mit ähnlichen Zielen unterstützen. Dafür wird zwischen den Kreditgeber_innen und dem Hausprojekt ein Kreditvertrag abgeschlossen, welcher Zinsen und Laufzeit bzw. Kündigungsfristen usw. regelt.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen weitere Informationen zu geben. Kontaktieren Sie uns unter info@eos-haus1.de, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie unser Projekt unterstützen können.

Wichtiger Hinweis
Die Rückzahlung des Kredits und die Zahlung der Zinsen kann nicht verlangt werden, solange die Kreditnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen. Auch im Insolvenz- und Liquidationsfall tritt der/die Kreditgeber/in mit seiner/ihrer Rückzahlungsforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Der/die Kreditgeber/in kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung des Kredits und der Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmerin führt. Die Rückzahlung des Kredits kann insofern nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.

Regelungen des Vermögensanlagengesetzes
Sowohl die Hausbesitz-GmbHs, als auch die jeweiligen Hausvereine bieten mehrere Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Zinssätzen an. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Direktkredite bzw. innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (Bagatellgrenze).